Keine Erleichterung durch Insolvenz-Reform

Seit 2014 gilt dank einer neuen Insolvenz-Reform: Die Dauer eines Verfahrens kann von 6 Jahren auf 3 Jahre verkürzt werden, wenn innerhalb dieser 36 Monate 35 Prozent der Verbindlichkeiten getilgt werden können. 4 Jahre später lässt sich eine klare aber leider bittere Bilanz dieser Insolvenz-Reform ziehen: Sie hat ihr Versprechen der Erleichterung einer Insolvenz nicht halten können.

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Immer mit Blick auf den Neustart

Bei einer Privatinsolvenz ist die Belastung des Geldbeutels meist nur „nebensächlich“. Der psychische Druck wird von vielen nur sehr schwer verarbeitet. Schließlich zieht sich solch ein Verfahren über viele Jahre und ein Neuanfang kann erst dann gestartet werden, wenn die Vergangenheit hinter sich gelassen werden kann.

Entsprechend sollten die neuen Regeln der Insolvenz-Reform ein solches Prozedere auch für das Individuum erleichtern. Durch eine Tilgung von 35 Prozent der Schulden ist die Farce in 36 Monaten beendet. Ein Ansatz, der erleichternd klingt, allerdings nur für die Wenigsten genau das ist.

Laut einer Erhebung einer großen deutschen Wirtschaftsberatung schaffen es nur 8 Prozent der Privatinsolventen, diese Hürde zu meistern. In den letzten 4 Jahren, von Anfang 2014 bis Ende 2017, haben ca. 50.000 Menschen in Deutschland Privatinsolvenz angemeldet. Davon haben gerade einmal ein wenig über 4.000 die 35-Prozent-Hürde geschafft.

35 Prozent sind einfach zu hoch

Die Einleitung lässt schon auf den Kern dieses Artikels schließen: Die 35 Prozent der Insolvenz-Reform sind für Insolvente kaum möglich, weshalb die Grenze einfach zu hoch angesetzt worden ist. Das kritisiert auch Christoph Niering, Vorsitzender des Verbandes Insolvenzberater Deutschlands (VID). Verbraucherschützer sind natürlich auf seiner Seite.

Doch was tun? Leider gibt es darauf keine Antwort. Neunmalklug aber nicht wirklich voranbringend ist die Tatsache, dass die Hürde nur geschafft werden kann, wenn der Schuldbetrag nicht so hoch ist. Einfacher gesagt als getan, klar. Junge Unternehmer haben durch die Insolvenz-Reform eine bessere Chance bekommen, die frühzeitige Rettung zu schaffen. Ganz einfach deshalb, da sie weniger Schulden haben.

Bei langjährigen Selbstständigen müssten bei einer Schuldsumme von 100.000€ monatlich 1.000€ abgezahlt werden, was die wenigsten stemmen können. Somit bleibt meist die lange Zeit von 6 Jahren, die sowohl Stress und Druck fördern.

Dabei sind die Verfahrenskosten der Grund zum Scheitern - 5-Jahres-Regel der Hit!

Bisher in diesem Artikel noch nicht eingeführt worden, sind die versteckten Kosten für das Verfahren auch nach der Insolvenz-Reform. Bei einer Verfahrensdauer von 3 Jahren häuft sich nämlich eine Summe an, die zusätzlich zu den 35 Prozent gezahlt werden müssen! Daran änderte auch die Insolvenz-Reform nichts. Somit ist man bei knapp 50 Prozent der Schuldsumme und wird durch die neue Regelung in die Irre geleitet.

Deshalb ist die 3-Jahres-Hürde kaum annehmbar. Zum Renner wurde die mit der Insolvenz-Reform ebenfalls neu eingeführte 5-Jahres-Regel. Diese beschreibt die Voraussetzungen, dass die Verfahrenskosten innerhalb von 5 Jahren gezahlt sind. Stand heute sind das 35 Euro pro Monat, wenn das pfändbare Einkommen mindestens 35 Euro übersteigt. Über 60 Monate hinweg ist das natürlich auch ein Betrag von 2.100€, doch damit die ein Insolvenzverfahren zu beenden scheint als gelungene Insolvenz-Reform.