Verbraucherinsolvenz oder Regelinsolvenz?

Unter dem Namen Privatinsolvenz verstehen viele Menschen das Gleiche: Der Konkurs einer Privatperson. Dieser Begriff ist juristisch jedoch nicht ganz korrekt. So heißt die Privatinsolvenz in diesem Falle nämlich Verbraucherinsolvenz. Beim Beantragen einer solchen „Privatinsolvenz“ wird zudem unterschieden zwischen Verbraucherinsolvenz und Regelinsolvenz. Wir erklären den Unterschied.

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Grundsätzlich zwei verschiedene Dinge

Wie die Überschrift dieses Abschnitts schon verrät, haben beide Verfahren eigentlich nichts miteinander zu tun. Aber eben nur eigentlich. Die Regelinsolvenz greift bei einem Bankrott von Firmen. Die Insolvenzordnung geht immer erst von Unternehmensinsolvenz aus, was entsprechend die Regelinsolvenz zur Folge hat. Darunter fallen auch noch aktiv Selbstständige.

Natürliche Personen sind immer unter der Verbrauchinsolvenz zu verstehen. Doch jetzt zu dem „eigentlich“: Ehemals Selbstständige fallen unter die Verbraucherinsolvenz, wenn deren Überschaubarkeit der Vermögensverhältnisse gegeben ist. Darunter versteht sich, dass der Schuldner nicht mehr als 19 Gläubiger haben darf. Außerdem dürfen keine Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen vorliegen.

Ist eine der beiden Anforderungen nicht erfüllt fällt das Verfahren unter die Regelinsolvenz. Kann beides positiv geprüft werden tritt die Verbraucherinsolvenz ein. Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen sind in erster Linie natürlich Löhne. Dabei sind auch Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen.

Vor- und Nachteile

Wie die Erklärung nun implizieren lässt, ist das Verbraucherverfahren deutlich einfacher im Ablauf. Bei der Regelinsolvenz sind viel mehr Faktoren zu klären, da nicht nur eine private Person den Gläubigern verpflichtet ist, sondern ein ganzes Unternehmen. Die Regularien und zu prüfenden Unterlagen sind bei einer Regelinsolvenz also deutlich höher.

Was das Verfahren angeht ist die Regelinsolvenz verständlicherweise deutlich aufwändiger. Bei der Verbraucherinsolvenz muss jedoch vor der Anmeldung mehr Aufwand betrieben werden (welcher jedoch lange nicht in Relation zu dem Prozess-Unterschied steht): Eine außergerichtliche Einigung muss durchgeführt und bestätigt werden. Andernfalls wird keiner Verbraucherinsolvenz stattgegeben. Eine außergerichtliche Einigung mit Gläubigern ist sowieso natürlich immer besser.

Was ist also besser für mich?

Diese Frage lässt sich natürlich nicht pauschal beantworten. Eine Grundregel ist jedoch: Verbraucherinsolvenzverfahren ist immer „besser“, als Regelinsolvenz. Schließlich muss man bedenken, dass eine Regelinsolvenz meist viel länger dauert und es besteht keine Aussicht auf eine Verkürzung. Das bringt mehr Kosten mit sich. Außerdem ist die Regelinsolvenz zusätzlich nochmal mit mehr Kosten verbunden, da mehr Parteien darin verwickelt sind, als in der Verbraucherinsolvenz.

Sollten Sie sich selbst nicht sicher sein, worunter Sie als ehemaliger Selbstständiger fallen, kontaktieren Sie einen Experten. Diese Kosten können sich lohnen, wenn damit einer Regelinsolvenz aus dem Weg gegangen werden kann. Doch auch wenn diese eintreten sollte nicht verzagen. Alles ist möglich mit der richtigen Beratung und Herangehensweise.